Pflegegrad beantragen
Ein Anruf reicht für den Antrag. Alles Weitere steht hier.
Der Weg zum Pflegegrad wirkt von außen bürokratisch. Tatsächlich besteht er aus drei Schritten: Antrag stellen, Begutachtungstermin wahrnehmen, Bescheid erhalten. Der aufwendigste Teil ist die gute Vorbereitung auf den Termin – und genau daran entscheidet sich oft das Ergebnis.
Der Antrag: ein Anruf genügt
Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt – wer bei der AOK krankenversichert ist, wendet sich also an die Pflegekasse der AOK.
Der Antrag ist formlos möglich. Ein Anruf mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" reicht aus; die Kasse schickt daraufhin die Unterlagen zu. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst oder – mit Vollmacht beziehungsweise als Betreuung – Angehörige.
Wichtig für den Geldbeutel: Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Bescheid. Ein Antrag am 30. eines Monats sichert also noch den ganzen Monat. Wer zögert, verliert Geld.
Die Begutachtung
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Der Termin findet in der Regel in der Wohnung statt und dauert etwa eine Stunde.
Begutachtet wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit: Was kann die Person noch allein, wobei braucht sie Hilfe? Eine schwere Diagnose führt nicht automatisch zu einem hohen Pflegegrad – entscheidend ist der tatsächliche Alltag.
Wie der Pflegegrad berechnet wird
Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche („Module"), die unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis einfließen:
| Modul | Gewichtung | Beispiele |
|---|---|---|
| Mobilität | 10 % | Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (nur der höhere Wert zählt) | Orientierung, Erinnern, Gespräche führen |
| Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Pflege | |
| Selbstversorgung | 40 % | Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang |
| Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % | Medikamente, Verbände, Arztbesuche |
| Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte | 15 % | Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung |
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad:
| Punkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| 12,5 – unter 27 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 27 – unter 47,5 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 – unter 70 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70 – unter 90 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90 – 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Den Termin gut vorbereiten
Der häufigste Fehler: Am Begutachtungstag nimmt sich die pflegebedürftige Person zusammen und wirkt selbstständiger, als sie im Alltag ist. Das ist verständlich – führt aber regelmäßig zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Diese Vorbereitung hilft:
- Pflegetagebuch führen. Ein bis zwei Wochen notieren, wobei geholfen wird, wie lange es dauert und wie oft es vorkommt – auch nachts.
- Unterlagen bereitlegen. Medikamentenplan, Arzt- und Krankenhausberichte, Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittelübersicht.
- Die pflegende Person soll dabei sein. Sie kennt die schlechten Tage, nicht nur die guten.
- Ehrlich bleiben – in beide Richtungen. Nichts dramatisieren, aber auch nichts beschönigen. Auch schwankende Tagesform gehört zur Wahrheit.
- Nachfragen stellen. Was unklar bleibt, im Termin ansprechen.
Bescheid, Fristen und Widerspruch
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Versäumt sie diese Frist ohne triftigen Grund, schuldet sie für jede angefangene Woche Verzögerung 70 Euro.
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet oder wird der Antrag abgelehnt, gilt: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch kann zunächst formlos eingelegt und später begründet werden. Fordern Sie dazu das Gutachten an – Sie haben ein Recht darauf und erkennen darin, welche Punkte zu niedrig bewertet wurden.
Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit ein Höherstufungsantrag möglich. Auch dieser läuft formlos.
Was Ihnen ab Pflegegrad 1 zusteht
Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. Er bringt zwar kein Pflegegeld, aber mehrere Leistungen, die im Alltag spürbar entlasten:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis 42 € im Monat. Genau das ist die Pflegebox. Näheres im Ratgeber zu § 40 SGB XI.
- Entlastungsbetrag – 131 € im Monat für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe.
- Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – kostenfrei und auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
- Zuschüsse zum Wohnumfeld bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad.
- Technische Hilfsmittel wie Hausnotruf oder Pflegebett.
Stand: Juli 2026. Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung; verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad-Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Hält sie die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, hat sie für jede angefangene Woche Verzögerung 70 Euro an die antragstellende Person zu zahlen.
Ab wann bekomme ich Leistungen?
Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde – nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenfrei.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen – zunächst formlos, die Begründung lässt sich nachreichen. Fordern Sie dafür das Gutachten bei der Pflegekasse an; Sie haben ein Recht darauf.
Muss ich für den Begutachtungstermin etwas vorbereiten?
Hilfreich sind ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch, eine aktuelle Medikamentenliste, Arztberichte sowie die Anwesenheit der Person, die tatsächlich pflegt.
Persönliche Unterstützung im Raum Neunkirchen
Beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung helfen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Pflegedienst Kirsch gerne weiter. Sobald der Pflegegrad steht, richten wir Ihre Pflegebox ein – 06821 – 40 26 260, Mo–Fr 8–12 Uhr.
Ihr Anspruch wartet nicht.
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Sichern Sie sich Ihre erste Box – in wenigen Minuten eingerichtet, danach kümmern wir uns um alles Weitere.