42 € im Monat für Pflegehilfsmittel
Was hinter § 40 Abs. 2 SGB XI steckt – in verständlichem Deutsch.
Worum es geht
Wer zu Hause gepflegt wird, verbraucht jeden Tag Material: Einmalhandschuhe beim Waschen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Das summiert sich – und wird von vielen Familien aus eigener Tasche bezahlt, obwohl es das nicht müsste.
Das Sozialgesetzbuch XI sieht dafür eine eigene Leistung vor. Nach § 40 Absatz 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Das ist kein Zuschuss, den man sich verdienen muss, und keine Frage des Einkommens, sondern ein Anspruch, der mit dem Pflegegrad automatisch entsteht.
Der Haken an der Sache: Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss einmal beantragt werden – und was in einem Monat nicht abgerufen wird, ist am Monatsende weg. Bei 42 € sind das über ein Jahr rund 500 €, die schlicht verfallen.
Wer Anspruch hat
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen – mehr nicht:
- Ein anerkannter Pflegegrad – bereits Pflegegrad 1 genügt.
- Versorgung zu Hause – in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft.
- Pflege durch Angehörige, Bekannte, Ehrenamtliche oder einen Pflegedienst.
Nicht anspruchsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen: Dort ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bereits im Heimentgelt enthalten. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ändert am Anspruch dagegen nichts – er läuft weiter.
Welche Produkte dazugehören
Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. Gemeint sind Produkte, die im Pflegealltag aufgebraucht werden:
| Produktgruppe | Typische Artikel | Wofür im Alltag |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe | Latex, Nitril, Vinyl (S bis XL) | Körperpflege, Wechsel von Inkontinenzmaterial |
| Händedesinfektion | 100 ml und 500 ml | Vor und nach jedem Pflegeschritt |
| Flächendesinfektion | 500 ml, Desinfektionstücher | Nachttisch, Bettgestell, Toilettenstuhl, Griffe |
| Bettschutzeinlagen | Einmalgebrauch 60 × 90 cm, wiederverwendbar 75 × 90 cm | Schutz von Matratze und Sitzmöbeln |
| Mund-Nasen-Schutz | Medizinischer Mundschutz, FFP2 | Bei Infekten, zum Schutz beider Seiten |
| Schutzschürzen | Einmal- und wiederverwendbare Schürzen | Waschen, Umbetten, Essensreichung |
Innerhalb der 42 € sind die Produkte frei kombinierbar. Wer viel wäscht, nimmt mehr Handschuhe; wer nachts Sicherheit braucht, mehr Bettschutz. Die Zusammenstellung lässt sich jeden Monat ändern.
So läuft der Antrag
Formal richtet sich der Antrag an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. In der Praxis übernimmt das ein Anbieter für Sie – so auch wir.
- Produkte auswählen. Fertiges Paket oder eigene Zusammenstellung.
- Formular ausfüllen. Benötigt werden Name, Anschrift, Pflegekasse, Versichertennummer und Pflegegrad.
- Antrag geht an die Pflegekasse. Wir reichen ihn ein und klären Rückfragen.
- Genehmigung und erste Lieferung. Danach läuft die Belieferung monatlich weiter, ohne dass Sie erneut etwas tun müssen.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich – das unterscheidet die Verbrauchshilfsmittel von technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett.
Fünf verbreitete Irrtümer
„Das lohnt sich bei Pflegegrad 1 nicht."
Doch. Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er oft die erste Sachleistung überhaupt, die eine Familie in Anspruch nimmt.
„Ich muss das Geld vorstrecken."
Nein. Bei der Abrechnung über einen Vertragspartner der Pflegekasse gibt es weder Rechnung noch Vorkasse. Erstattungsanträge entfallen.
„Damit reduziert sich mein Pflegegeld."
Nein. Die 42 € sind ein eigener Topf. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleiben davon vollständig unberührt.
„Ich binde mich für ein Jahr."
Nein. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Lieferungen lassen sich pausieren – etwa bei einem Krankenhausaufenthalt – und der Anbieter ist jederzeit wechselbar.
„Das lohnt den Aufwand nicht."
42 € im Monat sind über ein Jahr 504 € – Material, das sonst vom Haushaltsgeld abgeht. Der Aufwand beschränkt sich auf ein einziges Formular.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
| Leistung | Betrag | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | bis 42 € / Monat | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – die Pflegebox |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € / Monat | Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuungsangebote |
| Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1) | leihweise, meist zuzahlungsfrei | Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4) | bis 4.180 € je Maßnahme | Barrierefreies Bad, Treppenlift, Türverbreiterung |
Stand: Juli 2026. Die genannten Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pauschale für Pflegehilfsmittel 2026?
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist auch 2026 unverändert.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist keine ärztliche Verordnung nötig. Es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse – den stellen wir für Sie.
Kann ich nicht genutztes Budget ansparen?
Nein. Der Betrag gilt jeweils nur für den laufenden Kalendermonat. Nicht abgerufenes Budget verfällt am Monatsende und lässt sich nicht übertragen.
Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch besteht in allen Pflegegraden von 1 bis 5, solange die Pflege zu Hause erfolgt.
Habe ich auch im Pflegeheim Anspruch?
Nein. In der vollstationären Pflege ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Heimentgelt enthalten. Der Anspruch besteht in der häuslichen Pflege – auch im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft.
Was passiert, wenn ich mehr brauche als 42 Euro?
Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Wir sagen Ihnen vorher, wenn Ihre Zusammenstellung über dem Betrag liegt – ungefragt entsteht nie ein Eigenanteil.
Und jetzt?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Sie den Anspruch heute noch einrichten – Box zusammenstellen dauert wenige Minuten. Ohne Pflegegrad führt der Weg über den Antrag bei der Pflegekasse. Lieber persönlich? 06821 – 40 26 260, Mo–Fr 8–12 Uhr.
Ihr Anspruch wartet nicht.
Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Sichern Sie sich Ihre erste Box – in wenigen Minuten eingerichtet, danach kümmern wir uns um alles Weitere.